Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die Unterscheidung weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet. Die Verwendung der weiblichen Form bezieht sich auf sämtliche Geschlechter.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen der recuto GmbH, in weiterer Folge kurz „recuto“ genannt, im Rahmen der Erbringung von Personalvermittlung, Personalberatung und sonstigen Beratungs- und Dienstleistungen an Geschäftskundinnen, in weiterer Folge „Kundin“. Diese AGB sind integraler Bestandteil sämtlicher Personalvermittlungs- und sonstiger Leistungsverträge zwischen recuto und der Kundin. recuto erklärt, sämtliche Verträge und Vereinbarungen in diesen Geschäftsbereichen nur auf Grund dieser AGB abschließen zu wollen. Allfälligen Vertragsbedingungen der Kundin wird damit ausdrücklich widersprochen.
- Abweichungen von diesen AGB sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag (Vermittlungsauftrag und allfällige weitere von recuto zu erbringende Dienstleistungen) kommt mit der tatsächlichen Beauftragung von recuto durch die Kundin, spätestens aber mit Absenden bzw. Upload eines Jobinserats (offene Stelle im Unternehmen der Kundin, für welche eine Vermittlung gewünscht wird), oder durch Zustimmung der Kundin zum Upload eines Jobinserats durch recuto in die recuto Business-App zustande. Maßgeblich ist der jeweils frühere Zeitpunkt.
§ 3 Leistungen von recuto
- recuto bietet eine digitale Job-Plattform, auf der Jobinserate durch Unternehmen veröffentlicht werden können. Diese Jobinserate können durch die recuto Scouts eingesehen und geteilt werden (z.B. WhatsApp, Facebook Messenger etc.). Das Teilen eines Jobinserats erfolgt auf freiwilliger Basis durch die recuto Scouts. Die Kundin hat keinen Anspruch auf das Teilen bzw. die tatsächliche Weitergabe eines Jobinserats.
- Die von recuto angebotenen Dienstleistungen umfassen die Beratung bei Personalvermittlung sowie die Umsetzung dieser und sonstiger Leistungen für die Kundin.
- Der Leistungsumfang von recuto umfasst:
- recuto stellt der Kundin eine Business-App zur Verfügung, auf der sie offene Jobinserate erstellen, veröffentlichen, abändern und löschen, sowie die jeweils zum Jobinserat zugehörigen Bewerbungen einsehen kann. Die Jobinserate werden den passenden Scouts angezeigt, die diese dann in ihren persönlichen Netzwerken verteilen.
- Der Premium-Service wird entsprechend einer individuellen Vereinbarung festgelegt und kann insbesondere die folgenden Leistungen umfassen:
- Talentmanagement: recuto unterstützt die Kundin bei der Suche und Auswahl geeigneter Talente durch Erstellen von Jobinseraten, dem Vorselektieren von Talenten und weiteren qualifizierenden Aufgaben (z.B. durch Kommunikations-Automatisierungen).
- Personalvermittlung: recuto vermittelt zwischen der Kundin und den Talenten
- Social Media Werbung: recuto konzipiert und setzt Social Media Ads für unterschiedliche Social Media Plattformen (z.B. Meta, Facebook, Instagram, WhatsApp, LinkedIn etc.) nach Bedarf um.
- Content Erstellung: recuto unterstützt die Kundin bei der Erstellung von relevanten Inhalten (z.B. Karriereseite, Landingpages, Stelleninserate, Bilder, Videos etc.), teilweise oder gänzlich durch Partnerunternehmen.
- Recruiting Beratung.
- Employer Branding Beratung: Beratungen zur Steigerung der Attraktivität der Marke der Kundin als Arbeitgeberin.
- Employee Experience Beratung: Gesamtheitliche Beratungen rund um den Lifecycle von Arbeitnehmerinnen - von der Rekrutierung bis zum Offboarding.
- Workshops
- Sonstige Dienstleistungen.
- Der von recuto im Einzelnen zu erbringende Leistungsumfang wird zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gemäß der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung im Angebot bestimmt.
§ 4 Informationspflichten der Kundin
- Hat sich ein Talent, welches der Kundin von recuto vorgeschlagen wird, bereits unabhängig vom erteilten Vermittlungsauftrag bei der Kundin beworben (Direktbewerbung), so hat die Kundin recuto unverzüglich zu verständigen und die bereits zuvor erfolgte Bewerbung zu bescheinigen (Nachweis des Einganges der früheren Bewerbung, z.B. durch Mailkorrespondenz). recuto steht es in einem solchen Fall frei, Leistungen zu erbringen oder nicht.
- Falls recuto hinsichtlich dieses Talents weitere Leistungen erbringt, oder falls die Bescheinigung der Direktbewerbung unterblieben ist, steht recuto bei Abschluss eines Vertragsverhältnisses die vereinbarte Gebühr so zu, als ob es die Direktbewerbung nicht gegeben hätte.
- Sollte die Kundin innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Vermittlungsprozesses ein Talent einstellen, das zuvor über recuto vermittelt wurde, jedoch nicht als erfolgreich gemeldet wurde, ist die volle Vermittlungsgebühr nachträglich zu entrichten. recuto behält sich das Recht vor, in solchen Fällen eine Prüfung der Einstellung vorzunehmen und von der Kundin die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 zuzüglich Verzugszinsen zu verlangen.
- Die Kundin ist verpflichtet, binnen längstens 7 Tagen nach Unterzeichnung oder sonstigem Zustandekommen des Vertrages mit dem von recuto vermittelten Talent, den Abschluss des Vertragsverhältnisses mittels Bestätigung in der recuto Business-App mitzuteilen.
- Unterlässt die Kundin dies, ist sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 zuzüglich Verzugszinsen an recuto verpflichtet. Der Gebührenanspruch der recuto bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Weitere Pflichten der Kundin
- Die Kundin trägt die Verantwortung dafür, dass die über recuto veröffentlichten Jobinserate den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, insbesondere den arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Die Kundin hat die Möglichkeit, das Corporate Design ihres Unternehmens in die recuto Business-App einzufügen. Es obliegt der Kundin sicherzustellen, dass alle verwendeten Designs, Logos und andere urheberrechtlich geschützte Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen.
§ 6 Nutzung von Kundenlogos für Werbezwecke
recuto darf das Logo und den Firmennamen der Kundin für Marketing- und Werbezwecke sowie als Referenz auf unserer Website, in Präsentationen und in anderen Marketingmaterialien und Veröffentlichungen als Referenz verwenden.
§ 7 Vermittlungsgebühr
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, bezahlt die Kundin eine Vermittlungsgebühr an recuto in Höhe von € 1.500,00 pro Vermittlung zuzüglich Umsatzsteuer.
- Die Vermittlungsgebühr wird bei Zustandekommen eines Dienst-, Werk-, Konsulenten- oder sonstigen Vertragsverhältnisses mit dem von recuto vermittelten Talent fällig, spätestens jedoch mit dem ersten Tag der Tätigkeit des Talents.
- Die Vermittlungsgebühr wird auch dann fällig, wenn das Vertragsverhältnis mit dem Talent von einer mit der Kundin verbundenen oder sonst in deren Einflussbereich stehenden oder dieser zurechenbaren Dritten (z.B. direkt oder indirekt verbundene Unternehmen, sonstige Dritte, welche Daten des Talents von der Kundin erhalten hat, etc.) abgeschlossen wird oder wenn das Talent aus sonstigen Gründen (z.B. im Wege der Arbeitskräfteüberlassung) im Unternehmen der Kundin oder für eine der Kundin zurechenbare Dritte tätig wird.
- Die Vermittlungsgebühr wird pro Vermittlung fällig, auch wenn mehr als die in Aussicht genommene Anzahl an Talenten eingestellt wird oder das Talent für eine andere Position eingestellt wird.
- Der Anspruch auf Vermittlungsgebühr besteht unabhängig von zusätzlich zum Vermittlungsauftrag erbrachten Dienstleistungen.
- Die vollständige Vermittlungsgebühr steht recuto auch dann zu, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Vermittlungsauftrages ein Vertragsverhältnis mit einem zuvor durch recuto präsentierten Talent zustande kommt (siehe dazu auch § 4 Ziff. 3).
- Für die Durchführung von Premium-Services wird eine gesonderte Gebühr geschuldet, welche im Einzelfall zu vereinbaren ist und bereits mit Beauftragung fällig wird. Der Anspruch auf Zahlung der Gebühr für Premium Services besteht unabhängig davon, ob die Kundin ein Vertragsverhältnis mit einem von recuto vermittelten Talent abschließt und wie lange eine solches besteht.
§ 8 Vertragsbeendigung
- Sowohl die Kundin als auch recuto können das Vertragsverhältnis durch schriftliche Mitteilung (Brief oder E-Mail) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen beenden. Ist zu diesem Zeitpunkt bereits eine Präsentation von Talenten durch recuto an die Kundin erfolgt, bleibt der Anspruch auf Vermittlungsgebühr von recuto unberührt.
- Eine Beendigung des Vermittlungsauftrages erfolgt auch durch die jederzeit mögliche Löschung des Jobinserats durch die Kundin in der recuto Business-App. Sollte bereits eine Präsentation von Talenten durch recuto erfolgt sein, gilt obige Regelung sinngemäß.
- Ein Jobinserat bleibt so lange live, bis die Kundin entscheidet, das Jobinserat offline zu nehmen (über die recuto Business-App), längstens jedoch für eine Dauer von 12 Monaten. Sollte die ausgeschriebene Stelle besetzt werden, wird das Jobinserat automatisch offline genommen und erscheint nicht mehr auf der Plattform. recuto behält sich das Recht vor, unvollständige, beleidigende, diskriminierende, irrelevante, oder unpassende Jobinserate unverzüglich und ohne Begründung oder Mitteilung an die Kundin offline zu stellen oder unwiderruflich zu löschen.
- Werden neben dem Vermittlungsauftrag auch zusätzliche von recuto zu erbringende Leistungen vereinbart, enden die jeweiligen Vertragsverhältnisse entweder durch Erfüllung oder durch ordentliche Kündigung.
§ 9 Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Leistungsunterbrechung
- Alle Gebühren und Entgelte verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
- Die Kundin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch recuto ausdrücklich einverstanden.
- Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungserhalt zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz, mindestens aber 13 % p.a., vereinbart. Die Kundin ist zum Ersatz der Mahn- und Inkassospesen, einschließlich der Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung oder eines Inkassobüros, verpflichtet.
- recuto ist berechtigt, eigene Forderungen mit Gegenforderungen aufzurechnen, nicht aber umgekehrt.
- Im Falle des Zahlungsverzuges ist recuto berechtigt, alle Leistungen aus sämtlichen mit der Kundin bestehenden Vertragsverhältnissen bis zum vollständigen Erhalt aller offenen Rechnungsbeträge einzustellen. In diesem Fall bestehen alle Gebührenansprüche der recuto so weiter, als ob die Leistungen erbracht worden wären.
§ 10 Nutzung von Partnerfirmen und Drittanbietern
- recuto behält sich das Recht vor, bestimmte Dienstleistungen über Partnerfirmen oder Drittanbieter zu erbringen. In diesem Fall gelten die AGB von recuto auch für die von Partnerfirmen erbrachten Leistungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- recuto haftet für die Auswahl der Partnerfirmen, jedoch nicht für deren Leistungen, es sei denn, recuto hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
§ 11 Gewährleistung, Haftung
- Die Vorschläge bzw. Präsentationen von Talenten beruhen auf den Angaben der jeweiligen Talente bzw. allfälliger Dritter (z.B. Scouts, frühere Dienstgeber, etc.). recuto übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen sowie für die Richtigkeit und Echtheit von übermittelten Unterlagen, für sonstige Informationen, welche von den Talenten oder von Dritten erteilt wurden sowie für die Erfüllung der Erwartungen der Kundin durch das Talent. Ebenso leistet recuto keine Gewähr für das Vorhandensein allfälliger arbeits- und aufenthaltsrechtlicher Bewilligungen der Talente.
- Die von recuto angebotenen Dienstleistungen entbinden die Kundin nicht von der Prüfung der Eignung der vorgeschlagenen Talente.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von recuto ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden, Pönalverpflichtungen, entgangene Ersparnisse sowie Betriebsunterbrechungen. Sofern gesetzlich zulässig, ist die Haftung der recuto auf die im Zeitraum von 12 Monaten vor dem Schadenseintritt bezahlten Gebühren begrenzt.
- recuto haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Partnerfirmen oder Drittanbietern entstehen, es sei denn, recuto hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
- Allfällige Ansprüche gegen recuto können nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens aber binnen dreier Jahre nach Übermittlung der jeweiligen Talentprofile bzw. Beendigung des jeweiligen Auftrags geltend gemacht werden.
§ 12 Datenschutz Talente
- recuto ist für die Verarbeitung der Daten der Talente Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Abs. 7 DSGVO.
- recuto übermittelt eingehende Bewerbungen an die Kundin, welche damit ihrerseits Verantwortliche für die Verarbeitung der Daten der Talente im Sinne von Art. 4 Abs. 7 DSGVO wird.
- Die Kundin verpflichtet sich, die Talente nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen gemäß Art. 14 DSGVO zu informieren inkl. der Angabe von recuto als Quelle der Daten. Die Kundin kann dafür auch auf die Datenschutzerklärung von recuto verlinken (www.recuto.com/datenschutz).
§ 13 Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Kundinnen und deren Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO
- Im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit recuto werden personenbezogene Daten von Kundinnen und deren Beschäftigten zum Zweck der Bestellung und Lieferung von Produkten und Dienstleistungen, Vertriebstätigkeiten, dem Einkauf, der Buchhaltung, der Kundinnenbetreuung aufgrund der Rechtsgrundlage einer aufrechten Vereinbarung bzw. vorvertraglichen Maßnahmen sowie für allgemeine Marketingmaßnahmen aufgrund der Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses auf Zusendung von Direktwerbung und aufgrund des berechtigten Interesses auf effiziente Geschäftsprozesse verarbeitet.
- Es werden Namen und Kontaktdaten, allfällige Vereinbarungen sowie die Kommunikations- bzw. Bestellhistorie verarbeitet.
- Im Falle eines Newsletter Abos werden im Rahmen des Versands und Lesens des Newsletters Informationen über die gelesenen bzw. angeklickten Newsletter-Artikel verarbeitet (Datum, Uhrzeit, Typ des Endgeräts, Artikeldaten).
- Die Zurverfügungstellung der genannten Daten ist für die Geschäftsbeziehung notwendig, da vertraglich oder gesetzlich festgelegte Verpflichtungen sonst nicht eingehalten werden können.
- Die personenbezogenen Daten von Abonnenten des Newsletters werden für den Zweck der Information über Produkte und Dienstleistungen sowie zur Erstellung von Statistiken und Auswertungen, zur Optimierung von Marketingmaßnahmen und ausschließlich auf Rechtsgrundlage einer ausdrücklichen, freiwilligen Einwilligung verarbeitet.
- Die Verarbeitung findet im Namen der recuto GmbH statt. Die Daten werden ohne Einwilligung grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht aus gesetzlichen Gründen vorgeschrieben oder zur Durchführung vertraglicher Verpflichtungen notwendig ist (bspw. der Übermittlung an Zahlungsdienstleister zur Durchführung von Überweisungen). Ebenso ausgenommen ist die Weitergabe an Auftragsverarbeiter, die ausschließlich auf Weisung von recuto arbeiten, die Daten nicht für eigene Zwecke verwenden und über eigene Vereinbarungen an die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Datenschutzgrundverordnung gebunden sind.
- In seltenen Fällen erfolgt dabei auch eine Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union. Zur Sicherstellung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen wurden Vereinbarungen gemäß den von der EU-Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO) abgeschlossen und vom Vertragspartner zusätzliche vertragliche Verpflichtungen zur Gewährleistung eines mit der EU vergleichbaren Datenschutzniveaus zugesichert.
- Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten längstens für die Dauer von drei Jahren ab dem letzten Kontakt gespeichert. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch zur Verarbeitung (im Speziellen bzgl. der Zusendung von Direktwerbung) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit an einen anderen Verantwortlichen. Sollten Sie für Teile der Verarbeitung eine Einwilligung gegeben haben, so haben Sie das Recht diese jederzeit zu widerrufen. Ebenso haben Sie das Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
§ 14 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- recuto behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.
- Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden der Kundin mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Geschäftskunden oder durch eine Benachrichtigung innerhalb der recuto Business-App.
- Die Kundin hat das Recht, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Widerspricht die Kundin den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert und werden mit dem angegebenen Datum wirksam.
- Widerspricht die Kundin den Änderungen fristgerecht, behalten sich recuto und die Kundin das Recht vor, das Vertragsverhältnis innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses gelten die bisherigen AGB unverändert weiter.
- Änderungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen notwendig werden, bedürfen keiner vorherigen Ankündigung und treten unmittelbar in Kraft.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus einem diesen AGB zugrunde gelegten Vertragsverhältnis ist das für recuto sachlich und örtlich zuständige Gericht, derzeit das Handelsgericht Wien. recuto ist auch berechtigt, das für den Geschäftssitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
- Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss jener Normen anwendbar, die auf die Anwendung fremden Rechts verweisen.
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB sowie Änderungen und Ergänzungen des Vermittlungsvertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein bzw. werden sollten, hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen der AGB oder des Vermittlungsvertrages. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche ihrem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 27. September 2024