Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen der recuto GmbH, in weiterer Folge kurz „recuto“ genannt, im Rahmen der Erbringung von Personalvermittlung, Personalberatung und sonstigen Beratungsleistungen an Kundinnen und gelten somit als integrierender Bestandteil sämtlicher Personalvermittlungs- und Beratungsdienstleistungsverträgen zwischen recuto und den Kundinnen. recuto erklärt, sämtliche Verträge und Vereinbarungen in diesen Geschäftsbereichen, nur auf Grund dieser AGB abschließen zu wollen. Allfälligen Vertragsbedingungen der Kundinnen wird damit ausdrücklich widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen AGB sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB selbst bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag (Vermittlungsauftrag, allfällige weitere von recuto zu erbringende Dienstleistungen) kommt mit Absenden bzw. Upload eines Jobprofils (offene Stelle im Unternehmen der Kundin, für welche eine Vermittlung gewünscht wird)  oder durch Zustimmung der Kundin zum Upload eines Jobprofils durch recuto auf die recuto-Business-Plattform (“Business Dashboard”) durch die Kundin zustande, spätestens jedoch durch die tatsächliche Beauftragung von recuto durch die Kundin. Maßgeblich ist der jeweils frühere Zeitpunkt.

§ 3 Leistungen von recuto

  1. recuto stellt eine digitale Job-Plattform zur Verfügung, auf der Stelleninserate durch Unternehmen veröffentlicht werden können. Diese Stelleninserate können durch die recuto Community eingesehen und geteilt werden (Link versenden durch z.B. WhatsApp, Facebook Messenger etc.). Das Teilen eines Job-Inserats erfolgt auf freiwilliger Basis durch die recuto Community und die Kundin hat keinen Anspruch auf das Teilen bzw. die tatsächliche Weitergabe eines Inserats. Die Kundin kann dem Stelleninserat eine Vermittlungsprovision hinzufügen, um einen Anreiz für das Teilen eines Stelleninserats bei der recuto Community zu schaffen.
  2. Die von recuto angebotenen Dienstleistungen erstrecken sich auf Leistungen, die im Zusammenhang mit der Beratung bei Personalvermittlung sowie der Umsetzung dieser und sonstiger Leistungen für die Kundin erbracht werden.
  3. Der Umfang für die von recuto den einzelnen Kundinnen zu erbringenden Leistungen  wird anhand einer individuellen Vereinbarung oder dem von der Kundin vorab gewählten Paket festgelegt und beinhaltet insbesondere eine oder mehrere der folgenden Leistungen (demonstrative Aufzählung): 
    • Stellenbörse: recuto stellt der Kundin eine Business-Plattform (“Business Dashboard”) zur Verfügung, auf der sie offene Stellenangebote erstellen, veröffentlichen, abändern und löschen,  sowie die jeweils zum Jobprofil zugehörigen Bewerber einsehen kann.
    • Bewerbermanagement: recuto unterstützt die Kundin bei der Suche und Auswahl geeigneter Bewerberinnen durch Erstellen ansprechender Inserate, dem Vorselektieren von Bewerberinnen durch Video-Bewerbungen und weiteren qualifizierenden Aufgaben (z.B. durch Kommunikations-Automatisierungen). 
    • Personalvermittlung: recuto vermittelt zwischen der Kundin und den Bewerberinnen.
    • Social Media Werbung: recuto konzipiert und setzt Social Media Ads für unterschiedliche Social Media Plattformen um (z.B. Meta, Facebook, Instagram, WhatsApp, LinkedIn etc.) nach Bedarf um. 
    • Content Erstellung: recuto unterstützt die Kundin bei der Erstellung von relevanten Inhalten (z.B. Karriereseite, Landingpages, Stelleninserate, Bilder, Videos etc.), teilweise oder gänzlich durch Partnerunternehmen. 
    • Recruiting Beratung
    • Employer Branding Beratung: Beratungen zur Steigerung der Attraktivität der Marke der Arbeitgeberin. 
    • Employee Experience Beratung: Gesamtheitliche Beratungen rund um den Lifecycle von Arbeitnehmerinnen - von der Rekrutierung bis zum Offboarding. 
    • Workshops
  4. Der von recuto im Einzelnen zu erbringende Leistungsumfang wird gemäß der jeweils aktuellen Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bestimmt.

§ 4 Informationspflichten der Kundin

  1. Hat sich eine Kandidatin, welche der Kundin von recuto vorgeschlagen wird, bereits unabhängig vom erteilten Vermittlungsauftrag bei der Kundin beworben (Direktbewerbung), so hat die Kundin recuto davon unverzüglich zu verständigen und die bereits zuvor erfolgte Bewerbung zu bescheinigen (Nachweis des Einganges der früheren Bewerbung, z.B. durch Mailkorrespondenz). recuto wird diesfalls keine weiteren Leistungen hinsichtlich dieser Kandidatin mehr erbringen.
  2. Falls recuto auf Wunsch der Kundin hinsichtlich dieser Kandidatin weitere Leistungen erbringt – oder falls die Verständigung von der Direktbewerbung unterblieben ist – steht recuto hinsichtlich dieser Kandidatin im Falle des Abschlusses eines (Dienst)Vertragsverhältnisses der vereinbarte Honoraranspruch zu.

§ 5 Honorar

  1. Sofern im Einzelnen nichts Abweichendes vereinbart wird, bezahlt die Kundin ein pauschales Vermittlungsentgelt an recuto in Höhe von € 1.500,- (pro Vermittlung).
  2. Das Honorar wird bei Zustandekommen eines Dienst-, Werk-, Konsulenten- oder sonstigen im Zusammenhang mit der Vermittlung stehenden Vertragsverhältnisses mit der von recuto vermittelten Kandidatin fällig, spätestens jedoch mit dem ersten Tag der Tätigkeit der Kandidatin für die Kundin bzw. einem der in § 5 Abs. 3 genannten Dritten.
  3. Das Honorar wird auch dann fällig, wenn das Vertragsverhältnis mit der Kandidatin  nicht von der Kundin, sondern von einer mit dieser verbundenen oder sonstwie in deren Einflussbereich stehenden oder dieser zuzurechnenden Dritten (z.B. Konzernunternehmen, Dritte, welche Daten der Kandidatin von der Kundin erhalten hat, etc.) abgeschlossen wird, oder wenn die Kandidatin aus sonstigen Gründen (z.B. im Wege der Arbeitskräfteüberlassung) im Unternehmen der Kundin oder einer der Kundin zuzurechnenden Dritten tätig wird.
  4. Das Honorar wird hinsichtlich der jeweiligen Kandidatin auch fällig, wenn mehr als die in Aussicht genommene Anzahl an Kandidatinnen eingestellt wird, oder wenn die Kandidatin für eine andere als die in Aussicht genommene Position eingestellt wird.
  5. Sofern das zwischen der von recuto vermittelten Kandidatin und der Kundin abgeschlossene Vertragsverhältnis binnen zwölf Monaten ab Abschluss aus Gründen, die nicht der Kundin zuzurechnen sind, aufgelöst werden sollte, hat die Kundin Anspruch auf Erstattung des bezahlten Pauschalhonorars in Höhe von € 1.500,- durch recuto.
  6. Von § 5 Abs. 5 unberührt bleiben allfällige durch die Kundin gezahlte Vertragsstrafen (siehe § 6). Ebenso unabhängig vom Abschluss und der Dauer eines allfälligen Vertragsverhältnisses zwischen einer Kandidatin und der Kundin bleibt der Honoraranspruch von recuto gegenüber der Kundin hinsichtlich zusätzlich zum Vermittlungsauftrag erbrachter Dienstleistungen von recuto an die Kundin (vgl. § 5 Abs. 8 bis 11).
  7. Das vollständige Vermittlungshonorar für die betreffende Kandidatin gemäß § 5 gebührt recuto auch dann, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Vermittlungsauftrages die Begründung eines (Dienst)Vertragsverhältnisses mit einer zuvor durch recuto präsentierten Kandidatin erfolgt.
  8. Für die Durchführung eines Social-Media-Boosts (Werbeanzeigen auf Social Media) wird ein gesondertes Honorar geschuldet, welches im Einzelfall zu vereinbaren ist. Die Höhe des Honorars hängt von dem tatsächlich gewählten Kanal (Meta, Instagram, Facebook, LinkedIn etc.), der Laufzeit und der Anzahl von zu bewerbenden Stelleninseraten ab.
  9. Das Honorar gem. § 5 Abs. 8 wird mit Abschluss der Beauftragung von recuto über die Durchführung eines Social-Media-Boosts fällig.
  10. Beauftragt die Kundin recuto mit der Erbringung von weiteren (Personal-) Beratungsleistungen, wird das hierfür von der Kundin an recuto zu bezahlende Honorar im Einzelnen vereinbart, abhängig von den jeweils zu erbringenden Leistungen.
  11. Das Honorar gem. § 5 Abs. 10 wird mit Abschluss der jeweils über die zusätzlichen Leistungen gesondert zu schließenden Vereinbarung fällig.
  12. Der Honoraranspruch für die Erbringung von Leistungen, welche über die im Basispaket angebotene Vermittlung von Kandidaten hinausgehen, insbesondere die Durchführung eines Social-Media-Boost sowie der Erbringung von sonstigen (Personal-)Beratungsleistungen, besteht ausdrücklich unabhängig davon, ob die Kundin letztlich ein Vertragsverhältnis mit einem von recuto vermittelten Kandidaten abschließt und wie lange eine solches besteht.

§ 6 Informationspflicht der Kundin, Vertragsstrafe, Verwirkung des Rückerstattungsanspruch

  1. Die Kundin ist verpflichtet, binnen längstens 14 Tagen nach Unterzeichnung oder sonstigem Zustandekommen des Vertrages mit der von recuto vermittelten Kandidatin, den Abschluss des jeweiligen Vertragsverhältnisses mittels Bestätigung in der recuto-Business-Plattform mitzuteilen.
  2. Unterlässt die Kundin dies trotz schriftlicher Aufforderung durch recuto und nach Ablauf einer Nachfrist von 30 Tagen, so ist die Kundin zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00, zuzüglich € 2.000,00 pro weiterem Monat des Verzuges an recuto verpflichtet. Der Honoraranspruch gem. § 5 bleibt hiervon jedenfalls unberührt.
  3. Wird das (Dienst)Vertragsverhältnis zwischen der Kundin und einer von recuto vermittelten Kandidatin binnen drei Monaten ab Abschluss aus Gründen, welche nicht der Kundin zuzurechnen sind, beendet, teilt die Kandidatin dies recuto schriftlich unter Anschluss einer Erklärung, dass die Beendigung nicht durch die Kundin verschuldet wurde, binnen 14 Tagen ab ausgesprochener Beendigung mit.
  4. Unterlässt die Kundin die schriftliche Mitteilung über die Beendigung des (Dienst)Vertragsverhältnisses mit der Kundin gemäß vorstehendem Absatz oder erfolgt eine solche nicht fristgerecht, gilt der Rückerstattungsanspruch der Kundin gem. § 5 Abs. 5 als verwirkt.

§ 7 Vertragsbeendigung

  1. Sowohl die Kundin als auch recuto sind zur Beendigung des Vertragsverhältnisses durch schriftliche Mitteilung (Brief oder E-Mail) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten berechtigt. Sofern zu diesem Zeitpunkt bereits eine Präsentation von Kandidatinnen durch recuto an die Kundin erfolgt ist, bleibt der durch den Abschluss eines Vertragsverhältnisses zwischen der Kundin und der Kandidatin, welches zumindest zwölf Monate andauert, bedingte vollständige Honoraranspruch von recuto unberührt.
  2. Eine Beendigung des Vermittlungsauftrages erfolgt auch durch die jederzeit mögliche Löschung durch die Kundin des von ihr auf die recuto-Business-Plattform gestellten Jobprofils. Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Präsentation von Kandidatinnen durch recuto an die Kundin erfolgt sein, gilt § 7 Abs. 1 sinngemäß.
  3. Ein Stelleninserat bleibt solange live, bis die Kundin entscheidet das Stelleninserat offline zu nehmen (über die recuto-Business-Plattform), längstens jedoch 12 Monate. recuto behält sich das Recht vor, Stelleninserate die unvollständig, beleidigend, diskriminierend, homophob, irrelevant, ausgrenzend oder einen sonstig unpassenden Ausschlussgrund für Bewerberinnen darstellt, unverzüglich und ohne Grund oder Mitteilung an die Kundin offline zu stellen oder unwiderruflich zu löschen.
  4. Das vollständige Vermittlungshonorar für die betreffende Kandidatin gemäß § 5 gebührt recuto auch dann, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Vermittlungsauftrages die Einstellung einer präsentierten Kandidatin erfolgt.
  5. Werden neben dem Vermittlungsauftrag auch zusätzlich von recuto zu erbringende Leistungen vereinbart, dann enden die jeweiligen Vertragsverhältnisse entweder durch Erfüllung oder durch ordnungsgemäße Kündigung gem. § 7 Abs. 1.

§ 8 Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Leistungsunterbrechung

  1. Alle Honorare und Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
  2. Die Kundin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch recuto ausdrücklich einverstanden.
  3. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt zu begleichen. Für den Fall des Zahlungsverzuges der Kundin werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. vereinbart. Die säumige Kundin ist des Weiteren zum Ersatz der anfallenden Mahn- und Inkassospesen, einschließlich der Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung oder eines Inkassobüros, verpflichtet.
  4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von recuto schriftlich anerkannt wurden.
  5. Im Falle des Zahlungsverzuges der Kundin ist recuto berechtigt, ihre weiteren Leistungen aus sämtlichen mit der Kundin bestehenden Vertragsverhältnissen bis zum vollständigen Erhalt aller offenen Rechnungsbeträge einzustellen.
  6. Die allfällige Rückerstattung des pauschalen Vermittlungshonorars durch recuto an die Kundin gem. § 5 Abs. 5 erfolgt binnen 30 Tagen nach Mitteilung der Kundin an recuto gem. § 6 Abs. 3.

§ 9 Gewährleistung, Haftung

  1. Die Vorschläge bzw. Präsentation von Kandidatinnen an die Kundin sowie die darin enthaltenen Angaben beruhen auf Auskünften und Informationen der jeweiligen Kandidatinnen bzw. allfälliger Dritter (z.B. frühere Dienstgeber). recuto übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Informationen sowie die Richtigkeit und Echtheit von übermittelten Unterlagen, für sonstige Informationen, welche von den Kandidatinnen oder von Dritten erteilt wurden oder dafür, dass die Kandidatin die von der Kundin gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Ebenso leistet recuto keine Gewähr für das Vorhandensein allfällig erforderlicher arbeits- und aufenthaltsrechtlicher Bewilligungen de Kandidatin.
  2. Die von recuto angebotenen Dienstleistungen entbinden die Kundin sohin nicht von der Prüfung der Eignung der vorgeschlagenen Kandidatin für die jeweiligen Bedürfnisse und Ansprüche der Kundin.
  3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von recuto ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden, Pönalverpflichtungen, entgangene Ersparnisse sowie Betriebsunterbrechungen. Dies gilt nicht für von recuto verursachte Personenschäden.
  4. Allfällige Ansprüche gegen recuto können nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens aber binnen drei Jahren nach Übermittlung der jeweiligen Kandidatenprofile oder sonstiger Beendigung des jeweiligen Auftrags geltend gemacht werden.

§ 10 Datenschutz

  1. Die Kundin hat an sie übermittelte Daten von Kandidatinnen, insbesondere sofern diese besondere Kategorien von personenbezogenen Daten betreffen, streng vertraulich zu behandeln und diese bei Nichtgebrauch bzw. nach Beendigung des Zwecks unverzüglich zu löschen.
  2. Jegliche Verarbeitung von Daten durch die Kundin darf nur unter Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, in der jeweils gültigen Fassung erfolgen. Eine Vervielfältigung zur Weitergabe sowie die Weitergabe an Dritte selbst ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch nach Vertragsbeendigung.
  3. recuto ist berechtigt, personenbezogene Daten, die ihm von Kundinnen anvertraut wurden (z.B. betreffend Mitarbeiterinnen der Kundin oder von Personen, die sich direkt bei der Kundin beworben haben) zum Zweck der Erfüllung des jeweiligen Vermittlungsauftrages zu verarbeiten. Dies gilt auch für besondere Kategorien von Daten, allfällige gesundheitsbezogene Daten und Inhaltsdaten aus Strafregisterbescheinigungen. Die Kundin leistet recuto in diesem Zusammenhang Gewähr dafür, dass für sämtliche Verarbeitungstätigkeiten alle erforderlichen Maßnahmen und Zustimmungen, insbesondere die Zustimmung der Betroffenen für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, auch in Bezug auf besondere Kategorien von Daten, vorliegen.
  4. Die Kundin erklärt sich mit der Aufnahme ihres Namens, ihrer Adresse und ihrer Anforderungen in die Kundendatei von recuto sowie mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung dieser Daten einverstanden und erklärt des Weiteren ihr Einverständnis zur telefonischen Kontaktierung sowie zur Zusendung von E-Mails zum Zweck der Marketinginformation und Direktwerbung für die Produkte und Dienstleistungen von recuto. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
  5. Sollte ein Auskunftsbegehren einer Kandidatin bei recuto eingehen, welches sich auch auf die Verarbeitung der Daten der Kandidatin bei der Kundin bezieht, hat die Kundin recuto auf Anforderung die erforderlichen Informationen bzw. Unterstützung zu gewähren, damit dieses zeitgerecht beantwortet werden kann.
  6. Die allgemeinen Bestimmungen zur Verarbeitung von Kundendaten durch recuto und zu den diesbezüglichen Rechten der Kundin bzw. der betroffenen Personen sind unter www.recuto.com/datenschutz zu finden.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus einem diesen AGB zugrunde gelegten Vertragsverhältnis ist das für recuto sachlich und örtlich zuständige Gericht, derzeit das Handelsgericht Wien. recuto ist jedoch auch berechtigt, das für den Geschäftssitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
  2. Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht und Ausschluss jener Normen, welche auf die Anwendung fremden Rechts verweisen, anwendbar.
  3. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB sowie Änderungen und Ergänzungen des Vermittlungsvertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein bzw. werden sollten, hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen der AGB oder des Vermittlungsvertrages. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche ihrem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die Unterscheidung weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet. Die Verwendung der weiblichen Form bezieht sich auf sämtliche Geschlechter.